FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen​.

Damit Sie die Handy- oder PC-Kamera nutzen können, müssen Sie im Browser eine Erlaubnis zur Nutzung erteilen. Wenn Sie das erste Mal unsere Kröger-App nutzen und den Scan nutzen möchten, werden Sie gefragt, ob Sie den Zugriff auf Ihre Kamera erlauben möchten. Erst wenn Sie den Zugriff zulassen, können Sie Ihr Rezept fotografieren, scannen oder in der Foto-Mediathek auswählen.

Wenn Sie ein klassisches Rezept einlösen wollen, benötigen wir Ihr Original per Post. Damit Sie uns das Rezept portofrei zuschicken können, stellen wir Ihnen einen kostefreien Freiumschlag direkt zum Ausdrucken zur Verfügung.

Sie können den Freiumschlag online herunterladen unter app.medizintechnik-kroeger.de/kroeger_kuvertvorlage.pdf

Freiumschläge erhalten Sie aber auch in unseren Gesundheitsfachgeschäften oder Sie können sie telefonisch anfordern unter 03531 7990-7265.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass rezeptpflichtige Hilfsmittel, die auf einem Rezept in Papierform verschrieben wurden, nur gegen Vorlage des Original-Rezeptes abgegeben werden können. Eine Kopie ist nicht ausreichend.

Sie haben die Möglichkeit, für Freunde, Verwandte oder Familienmitglieder sowie als Betreuer oder gesetzlicher Vertreter ein Rezept einzureichen. Hier gehen Sie wie gewohnt vor. In unserer Kröger-App unter https://app.medizintechnik-kroeger.de/rezeptauswahl/ wählen Sie aus, ob Sie das Rezept per Freiumschlag oder digital einreichen wollen. Im zweiten Fall klicken Sie dazu einfach beim Einlösen auf „Betreuer / gesetzliche Vertretung“ und geben dann Ihre Kontaktdaten an.

Damit uns im Fall eventueller Rückfragen ein erziehungsberechtigter Ansprechpartner zur Verfügung steht, können Rezepte für Minderjährige nur von einem Erziehungsberechtigten bei uns eingereicht werden. Klicken Sie dazu einfach beim Einreichen auf „Betreuer / gesetzliche Vertretung“ an und geben Sie die persönlichen Daten des Erziehungsberechtigten an.

Die Gültigkeit von Rezepten ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gibt zwei Hauptarten von Rezepten: Kassenrezepte und Privatrezepte.

Kassenrezepte sind 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Privatrezepte hingegen haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum.

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